Die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hat als Gesellschaft mit beschränkter Haftung folgende Organe:
In der Gesellschafterversammlung ist die Stadt Essen als Alleingesellschafterin vertreten.
Der Aufsichtsrat bestellt und überwacht die Geschäftsführung. Das Gremium setzt sich aus Anteilseignern (durch den Rat der Stadt Essen entsandte Mitglieder) und nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 gewählte ArbeitnehmervertreterInnen zusammen. Den Vorsitz hat der Oberbürgermeister der Stadt Essen.